Bleibt nur noch, das lokale Gewerbe zu boykottieren, um die Augen der Bergler zu öffnen?

Die Einheimischen, die stimmberechtigt sind, befinden über die Steuern und Gebühren der „Zweitheimischen“, die hingegen nicht stimmberechtigt sind. Also: Maulhalten beim Lebendrupf!

Das ist so, als wenn Wölfe und Schafe abstimmen darüber, was es zum Nachtessen gibt. Und zudem die in der Minderheit befindlichen Schafe überdies nicht stimmberechtigt sind.

Den ZWB bleibt nur die Faust im Sack zu machen.

Es würde zu weit führen, hier die Argumente der Gemeinden vorzulegen, welche diese gegenüber dem Staatsrat und dem Kantonsgerichtgericht Wallis vorgebracht haben. Sie zeigen jedoch auf, welche verachtende Einstellung sie gegenüber den Zweitwohnungsbesitzenden haben, welche – notabene – die wichtigsten Geldgeber der Gemeinden sind. Uneinsichtigkeit und Arroganz prägen die Rechtsschriften; möge deren Rechnung dereinst nicht aufgehen!

Weitere Infos sind auf der Seite anzerekurtaxen.com zu finden.

Wann werden Behörden und deren Beamte kundenfreundlicher oder fehlt es komplett am Bewusstsein, von wem ihre Gehälter bezahlt werden?

Auch der Lebendrupf bei einer Gans dauert nicht über Jahre.

Es wäre an der Zeit, wieder einen Willhelm Tell zu haben, der sich gegen die Behördenwillkür auflehnt. Viele kleine Willhelm Tell aber könnten auch Bewegung in die Sache bringen.